Die ausländische Fahrerlaubnis können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.
Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Ausländische Führerscheine (außerhalb EU und EWR) berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Fahren von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Deutschland hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang (prüfungsfrei, theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung) und Klassenumfang (alle Klassen, nur Klasse B) variieren. Sollten die erleichterten Umschreibbedingungen nur für eine Klasse gelten, sind zur Umschreibung der anderen Klassen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Umschreibung aus Drittstaaten zu erfüllen.
Zu diesen Anlage 11-Staaten gehören:
Außerdem gehören noch zahlreiche Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete sowie der Kanadischen Provinzen zu diesen Anlage 11-Staaten.
Die ausländische Fahrerlaubnis können Sie nur persönlich vor Ort mit Online-Terminvereinbarung beantragen.
Die Leistung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
Für eine gleichzeitige Verlängerung von C- und D-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Zusätzlich bei Verlängerung der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
In einzelnen in Anlage 11 geregelten Ausnahmefällen sind weitere Dokumente notwendig.
Mit einer ausländischen Fahrerlaubnis besteht keine Fahrberechtigung, wenn
Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein eingezogen werden. Der Führerschein verbleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bei EU-Staaten oder bei Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Rückführabkommen geschlossen hat, werden die Führerscheine über das Kraftfahrt-Bundesamt an das jeweilige Ausstellungsland zurückgeschickt.
Diese Führerscheine berechtigen für sechs Monate ab der Ersteinreise zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Es wird empfohlen, dies mindestens acht Wochen vor Ablauf der Fahrberechtigung zu tun.
Nach Ablauf der Frist bis zur Neuerteilung besteht keine Fahrberechtigung.
Umschreibung:
| ohne Probezeit und ohne Prüfung: | 50,30 Euro |
| bei Festsetzung einer Probezeit ohne Prüfung: | 51,10 Euro |
| ohne Probezeit und mit Prüfung: | 57,90 Euro |
| bei Festsetzung einer Probezeit mit Prüfung: | 58,70 Euro |
| bei anlassbezogenem Mehraufwand: | 35,80 Euro |
| bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: | 35,80 Euro |
| Führungszeugnis: | 13,00 Euro |
Umschreibung bei gleichzeitiger Verlängerung von C-Klassen oder D-Klassen:
| ohne Probezeit: | 57,90 Euro |
| zuzüglich Führungszeugnis (D-Klasse): | 13,00 Euro |
| Beantragung der Fahrerqualifizierungsnachweis-Karte (FQN/ Schlüsselzahl 95): | 35 bis 74 Euro |
| bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich: | 35,80 Euro |